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20.02.2026 Kategorie: Gemeinden, Propstei

Zeitplan für die Strukturreform

Das sind die ersten Schritte

Heute, am 20.02.2026, hat die Landeskirche Braunschweig den Zeitplan für die beschlossene Strukturreform vorgestellt und über die Evangelischen Perspektiven veröffentlicht.

(EP) Der Zeitplan für die Umsetzung der Strukturreform in der Landeskirche Braunschweig steht. Diesen hat die Kirchenregierung in ihrer Sitzung am 17. Februar beschlossen.

31. März 2026
Propstei- und Kirchenvorstände sollen erklären, welche Fusionen sie anstreben und welche Kirchengemeinden einen Propsteiwechsel vollziehen wollen.

Mai 2026
Der Gesetzentwurf zur Zusammenlegung der Propsteien wird erstellt.

Juni 2026
Der Gesetzentwurf zur Bildung der vier Propsteien wird vom Kollegium des Landeskirchenamtes und der Kirchenregierung beraten.

Bis Ende August 2026
Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zum Gesetzentwurf, unter anderem der Propsteisynoden und der Ausschüsse der Landessynode.

September 2026
Das Kollegium des Landeskirchenamtes und die Kirchenregierung fassen Beschlüsse über Kirchenverordnungen zu eventuellen Umgliederung von Kirchengemeinden.

Oktober 2026
Finalisierung des Gesetzentwurfes zur Bildung der vier neuen Propsteien für die Tagung der Landessynode im November 2026 durch das Kollegium und die Kirchenregierung.

19.-21. November 2026
Tagung der Landessynode in Königslutter.

Jahresbeginn 2027
Der erste Reformabschnitt soll abgeschlossen sein: Aus elf Propsteien werden vier.

Bis 2029
Die neuen Regionalkirchengemeinden werden gebildet.

2030
Die nächsten Kirchenvorstandswahlen stehen an. Dafür muss die neue Struktur stehen.

 

Aufgaben klarer ordnen, nach dem Motto: Vor Ort gestalten, regional verwalten. Die Themen Verwaltung, Finanzen und Gebäude sollen stärker gebündelt werden, damit Pfarrerinnen und PFarrer und Ehrenamtliche von Verwaltungsaufgaben entlastet werden und sie mehr Zeit für Verkündigung und Seelsorge haben.

"So entsteht vor Ort mehr Raum für Beziehungen, Ehrenamt, geistliches Leben und Projekte. Die Ortsnähe bleibt - nicht als Verwaltungs-, sondern als Gestaltungsprinzip", betont Oberlandeskirchenrat Dr. Jörg Meyer, Vorsitzender der Kirchenregierung.

"Wir müssen durch mutige Schritte dafür sorgen, dass wir als Kirche handlungsfähig bleiben", sagt Oberlandeskirchenrat Thomas Hofer, stellvertretender Landesbischof.

Die Bildung der neuen Propsteien sei dabei ein erster Schritt, um bis zum Jahr 2029 neue Regionalgemeinden zu schaffen. Das Ziel sei das Jahr 2030. Dann sollen die nächsten Kirchenvorstandswahlen in neuen stabilen Strukturen stattfinden.

"So wird aus dem organisatorischen Wandel eine Chance, die christliche Botschaft mit mehr Energie und weniger Ballast in die Gesellschaft zu tragen", so Hofer.

 

Quelle: Veröffentlichung auf Instagram durch die Evangelischen Perspektiven (evanelischeperspektiven), am 20.02.2026

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.landeskirche-braunschweig.de/zukunftsprozess

Beitrag von TW